Die Notwendigkeit, Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, beruht auf der Richtlinie 91/155/EWG vom 05. März 1991.
In dieser Richtlinie heißt es...
Artikel 1
(1) a) Die für das Inverkehrbringen eines chemischen Stoffes oder einer Zubereitung verantwortliche Person, sei es der Hersteller, Einführer oder Händler, hat dem Abnehmer, das heißt dem berufmäßigen Verwender, die im Artikel 3 und dem Anhang zu dieser Richtlinie genannten Informationen auf einem Sicherheitsdatenblatt zu liefern, wenn der Stoff oder die Zubereitung im Sinne der Richtlinien 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG als gefährlich eingestuft sind.
Die für das Inverkehrbringen einer Zubereitung verantwortliche Person, sei es der Hersteller, Einführer oder Händler, stellt auf Anfoderung eines berufmäßigen Verwenders ein Sicherheitsdatenblatt mit entsprechenden, in Artikel 3 und dem Anhang dieser Richtlinie 1999/45/EG als nicht gefährlich eingestuften Zubereitungen zur Verfügung, die bei nicht gasförmigen Zubereitungen in einer Einzelkonzentration von >= 1 Gewichtsprozent und bei gasförmigen Zubereitungen in einer Einzelkonzentration von >= 0,2 Volumenprozent mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff oder einen Stoff enthalten, für den es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.
Gebräuchliche Abkürzungen für den Begriff Sicherheitsdatenblätter sind...
MSDS = Material Safety Data Sheet
SDB = Sicherheitsdatenblatt
Nachfolgend finden Sie einen Link zu jeder Hella-Artikelnummer aus dem Produktprogramm A/C, für die Sicherheitsdatenblätter existieren.
Die Datenblätter werden aktualisiert, sobald es eine geänderte Ausgabe gibt.


